Cycliq Fly 6 Pro: Die australische Marke Cycliq darf wohl als Marktführer für Fahrrad-Dashcams gelten. Nun hat die 2012 gegründete Firma um den Radsportler Kingsley Fiegert eine neue Dashcam für den Blick nach hinten vorgestellt: Wir haben alle Infos zur neuen Cycliq Fly 6 Pro.

Cycliq Fly 6 Pro: Infos und Preise

Mit der von uns bereits ausgiebig getesteten Cycliq Fly 6 Gen3 haben die Australier bereits eine Fahrrad-Dashcam im Portfolio, die recht klare Aufnahmen in 1080p Auflösung abliefert und über ein Rücklicht mit guter Helligkeit und verschiedenen – in Deutschland nicht zugelassenen – Blinkmodi verfügt. Die neue Fly 6 Pro soll denselben Job nun entscheidend besser machen. Mit einer 2 Stunden längeren Batterielaufzeit, 4k Auflösung, elektronischer Bildstabilisierung, 100 Lumen hellem Rücklicht und WLAN Anbindung sollen nun längere, schärfere und weniger verwackelte Video-Aufnahmen des Verkehrsgeschehens hinter eurem Fahrrad möglich sein. Auch die neue Cycliq verfügt leider nicht über ein Radar, ähnlich dem Garmin Varia, welches vor herannahenden Fahrzeugen warnt.

  • Cycliq Fly 6 Pro – Fahrrad-Dashcam für hinten
  • Auflösung Video max. 3840×2160p (4k UHD) @ 30 fps, 145° Bildwinkel
  • Audioaufzeichnung ja
  • Besonderheiten OLED Display, doppeltes Rücklicht, Blinkmodi via App abschaltbar, keine StVZO-Zulassung als Leuchte
  • Funkstandards Bluetooth 5.1, 5 Ghz WLAN
  • elektronische Bildstabilisierung
  • Wasserdicht IP67
  • Gewicht 151 Gramm (Herstellerangabe)
  • Akkulaufzeit 7 h (Herstellerangabe)
  • Licht bis zu 100 Lumen
  • Preis (UVP) 389 € (zzgl. Einfuhrumsatzsteuer)
  • verfügbar ab 10. April
  • www.cycliq.com

Fassen wir es einmal zusammen: Mit 151 Gramm ist die Cycliq 6 Pro knapp doppelt so schwer wie die Cycliq 6 Gen 3, die wir mit Halterung auf 95 Gramm gewogen hatten. Für den Zuwachs an Gewicht und den Mehrpreis von rund 100 € bekommt man zusätzliche 2 Stunden Batterielaufzeit (7 statt 5h), 4k UHD Videoqualität mit elektronischer Bildstabilisierung, ein doppelt ausgelegtes Rücklicht mit bis zu 100 Lumen Helligkeit, bessere Wasserdichtigkeit und ein kleines OLED-Display. Dieses kennen wir so ähnlich bereits aus unserem Test der Cycliq Fly 12 Sport, der Fahrrad-Dashcam für den Blick nach vorn.

Fahrrad-Dashcams und das Gesetz

Das Dilemma, das auch dieses neue Produkt nicht lösen kann: Cycliq Dashcams sind als Fahrradleuchten für den Betrieb in Deutschland nicht zugelassen, Als Rücklicht kann die recht teure Dashcam also nur im Notfall oder unter Mißachtung der StVZO genutzt werden. Was die Kamera betrifft: Zum deutschen Schreckgespenst Datenschutz hatten wir im Fahrrad Dashcam Test bereits etwas ausführlicher geschrieben. Die Anwendung geltender Regelungen werden von Behörde zu Behörde nicht einheitlich gehandhabt und im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls sind datenschutzrechtliche Bedenken oder Vergehen einer Strafverfolgung eines Täters oder einer Täterin in der Regel untergeordnet. Im Zweifel gilt: Besser, man hat ein Video, das einen bestimmten Sachverhalt beweisen kann, als mit datenschutzrechtlich weißer Weste auf einem unverschuldeten Schaden (oder Schlimmerem) sitzenzubleiben.

Dashcam am Fahrrad – Beweise sichern oder Angst vor Datenschutz?

Infos und Bilder: Pressemitteilung Cycliq
  1. benutzerbild

    Peter_100

    dabei seit 03/2022

    Neue Fahrrad Dashcam Cycliq Fly 6 Pro: Bike Dashcam vom Marktführer mit 4k-Mega-Auflösung

    Cycliq Fly 6 Pro: Die australische Marke Cycliq darf wohl als Marktführer für Fahrrad-Dashcams gelten. Nun hat die 2012 gegründete Firma um den Radsport Profi Kingsley Fiegert eine neue Dashcam für den Blick nach hinten vorgestellt: Wir haben alle Infos zur neuen Cycliq Fly 6 Pro.

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    Neue Fahrrad Dashcam Cycliq Fly 6 Pro: Bike Dashcam vom Marktführer mit 4k-Mega-Auflösung

    Dashcam am Fahrrad – Beweise sichern oder Angst vor Datenschutz?
  2. benutzerbild

    echterhoff

    dabei seit 04/2024

    "Im Zweifel gilt: Besser, man hat ein Video, das einen bestimmten Sachverhalt beweisen kann, als mit datenschutzrechtlich weißer Weste auf einem unverschuldeten Schaden (oder Schlimmerem) sitzenzubleiben."
    Vor Gericht gilt aber auch, dass ein unrechtlich erworbener Beweis keine Rechtsgültigkeit hat. Damit auch keine Beweiskraft. Dieses Problem ist vielen Menschen nicht bewusst und können es nicht nachvollziehen. In Grundsatz dieses Gedanken steckt: Ein Unrecht legitimiert kein anderes Unrecht. Unrecht bleibt Unrecht. Das Gericht unterstützt kein Unrecht und somit auch keine durch Missachtung von Recht erworbenen Beweise.
    Ich verstehe natürlich genauso gut wie sehr das gewichtet und individuell abgewogen werden sollte. Ich wollte es nur kurz etwas nachvollziehbarer aufschlüsseln. Im Zweifel gilt, man könnte auch mit einer solchen Kamera am Rad eine Anzeige kassieren, weil man im öffentlichen Raum niemand gegen seine explizite Zustimmung aufzeichnen darf. Ist zwar Unfug bei so einem Weitwinkel und dem Anwendungsfall aber hey. Gesetz.

  3. benutzerbild

    01goeran

    dabei seit 09/2022

    Im Zweifel gilt, man könnte auch mit einer solchen Kamera am Rad eine Anzeige kassieren, weil man im öffentlichen Raum niemand gegen seine explizite Zustimmung aufzeichnen darf. Ist zwar Unfug bei so einem Weitwinkel und dem Anwendungsfall aber hey. Gesetz.
    Das stimmt so inzwischen nicht mehr, denn in 2018 gab es ein Urteil, welches festhielt, ...
    dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar ist.
    aber ...
    Lediglich die kurzzeitige anlassbezogene Speicherung im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen soll zulässig sein.
    Quelle
    Sprich es kommt im Fall der Fälle immer darauf an, wie die DashCam die Aufnahmen gestaltet.
  4. benutzerbild

    jekyll1000

    dabei seit 12/2022

    Eine DSGVO-konforme Dashcam zeichnet nur kurz und anlassbezogen auf. Der Speicher wird also nach einigen Minuten wieder überschrieben und nur im Falle eines Crashs od. Drücken einer entsprechenden Taste erhalten. Trotzdem bleibt die Sache nach wie vor umstritten.
    Viel schlimmer finde ich allerdings, dass es solche Dinger für Radfahrer:Innen überhaupt geben muss. Wenn sich andere Verkehrsteilnehmer:Innen an die Gesetze halten würden, brauchte es überhaupt keine Dash/Seatpost-Cams für Fahrräder.

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