E-Bikes sind ganz einfach Fahrräder mit Elektroantrieb. Tatsächlich gibt es verschiedene Gattungen von E-Bikes: Pedelecs, Speed-Pedelecs und E-Lastenräder (die ihrerseits in aller Regel Pedelecs sind) sind die in Deutschland gebräuchlichsten E-Bike-Unterarten.
„E-Bike“ ist der Sammelbegriff für alle Zweiräder – und manchmal sogar Dreiräder – mit Elektro-Antrieb und Fahrradpedalen. Dabei sind deren mit Abstand häufigste Vertreter, die Pedelecs eine Unterkategorie mit speziellen Eigenschaften.
Beim Pedelec (ein englischer Neologismus aus Pedal Electric Cycle) kommt die Motorleistung nicht per Knopfdruck: Fahrer*innen müssen, mit Ausnahme der Schiebehilfe, immer selbst in die Pedale treten und bekommen dann (und nur dann!) zusätzliche Power vom E-Antrieb geliefert. Vom Gesetzgeber reglementiert ist für ein Pedelec eine Nenndauerleistung von nicht über 250 Watt und eine elektrische Tretunterstützung bis maximal 25 km/h. Unter diesen Rahmenbedingungen gilt ein Pedelec dann vor Recht und Gesetz als Fahrrad: Es darf auf deutschen Straßen und Radwegen gefahren werden, es besteht keine Helm-, Kennzeichen- oder gar Führerscheinpflicht.
Fahrt Ihr mit einem Pedelec deutscher Definition schneller als 25 km/h, fahrt Ihr zwar noch immer legal, aber „bio“, also ohne elektrische Unterstützung – Der Elektroantrieb eines in Deutschland legalen Pedelec schaltet sich oberhalb dieser Grenze nämlich ab. In anderen Ländern kann diese gesetzlich festgelegte Grenze eine andere sein; die USA zum Beispiel erlauben Pedelecs eine elektrische Unterstützung bis 20 mph – das sind knapp 32,2 km/h. Auch mit Tuningeinrichtungen kann die 25 km/h-Grenze überwunden werden, das ist aber eine Straftat.
Eine Sonderform der Pedelecs sind die sogenannten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell elektrisch unterstützen dürfen, aber im Straßenverkehr wie Mopeds behandelt werden (Kennzeichen, Helm, Straßenbenutzungspflicht). Genau genommen verläuft also, aus Sicht der deutschen Verkehrsgesetzgebung, zwischen Pedelecs und S-Pedelecs die Grenze zwischen Fahrrädern und (Klein-)Krafträdern.
E-Lastenräder sind, wie oben bereits kurz erwähnt, in aller Regel Lasten-Pedelecs und unterliegen damit genau denselben Regelungen wie alle Pedelecs.
E-Bikes, die keine Pedelecs sind, laufen in Deutschland eher als Nischenprodukt in einem engen Marktsegment und werden rechtlich ebenfalls als Krafträder behandelt. Dieses Genre umfasst zunehmend auch elektrisch angetriebene Motorräder und Motorroller.
Wenn wir bei NimmsRad.de von E-Bikes sprechen, meinen wir in nahezu allen Fällen Pedelecs.
Ab 2.000 Euro dürfte ein neu gekauftes gutes E-Bike schon mindestens kosten. Abhängig vom Einsatzzweck muss man auf gute Bremsen und einen zuverlässigen und haltbaren Antrieb, sowie das zulässige maximale Systemgewicht achten. Im Zweifel ist bei begrenztem Budget ein hochwertigeres oder gebrauchtes Bike sinnvoller als eines mit vielen Extras.
E-Bikes gibt es mittlerweile für sehr unterschiedliche Einsatzzwecke und in ebenso unterschiedlichen Preisklassen: E-Mountainbikes, E-City-Bikes, E-Trekkingbikes, E-Lastenräder, sogar E-Gravelbikes und E-Rennräder sind mittlerweile auf dem Markt.