In der Schweiz wird ab dem 1. April eine Geschwindigkeitsanzeigepflicht für S-Pedelecs eingeführt. Auch für E-Bikes mit niedrigerer Geschwindigkeitsklasse, die nicht der neuen Tachopflicht unterliegen, können künftig Geldstrafen verhängt werden, wenn die örtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Während es hierzulande noch an den passenden Rahmenbedingungen für die uneingeschränkte Nutzung von S-Pedelecs hapert, ist man im Nachbarland Schweiz schon weiter. Vor allem die Freigabe von Radwegen für die Nutzung durch S-Pedelecs führte dort in den vergangenen Jahren zu einer ansteigenden Popularität der 45 km/h schnellen E-Bikes. Nun wird in der Schweiz eine Tachopflicht für S-Pedelecs eingeführt, einhergehend mit einer stärkeren Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen durch E-Bikes jeglicher Art.

Schweiz führt Tachopflicht für S-Pedelecs ein

Die Verpflichtung zur Geschwindigkeitsanzeige für S-Pedelecs tritt in der Schweiz am 1. April in Kraft. Laut Velosuisse, dem Schweizer Herstellerverband, müssen bereits im Verkehr befindliche S-Pedelecs bis 2027 nachgerüstet werden. Die Geschwindigkeitsanzeige muss nicht kalibriert sein, jedoch sollte sie die tatsächliche Geschwindigkeit genau anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus vier Kilometer pro Stunde von der realen Geschwindigkeit abweichen.

Des Weiteren können Fahrerinnen und Fahrer von langsameren Pedelecs, für die keine Geschwindigkeitsanzeigepflicht besteht, zukünftig mit einer Geldstrafe von 30 Franken belegt werden, wenn sie die örtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Deutsche Pedelecs erfüllen Schweizer Vorschriften bereits

Für ausländische Radtouristen in der Schweiz gelten folgende Regelungen: S-Pedelecs, die in der EU zugelassen sind, erfüllen die schweizerischen Vorschriften bereits. 45er-E-Bikes, die in der Schweiz als Motorfahrräder angemeldet werden müssen, gelten in der EU als Kleinkrafträder. Die Anforderungen der EU an die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmessers sind identisch mit den schweizerischen Vorschriften. Im Gegensatz zur Schweiz unterliegen in der EU sogar die Tachos selbst einer Typgenehmigungspflicht.

Eine Übersicht zu den neuen Vorschriften stellt das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA) in diesem Dokument zur Verfügung.

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Infos: Velosuisse | Bild: Moritz Zimmermann

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