Ab April müssen E-Bikes aller Art, also ebenso das S-Pedelec wie auch das E-Gravelbike oder E-MTB, in der Schweiz mit Licht fahren, auch am Tag! Bisher galt die Regel, dass man ab Einbruch der Dämmerung das Licht einschalten muss, aber ab 1. April muss auch tagsüber im Straßenverkehr das Licht eingeschaltet sein. Zudem benötigen S-Pedelecs einen Tacho.

Für 2022 ändert sich in der Schweiz die Lichtpflicht, denn ab 1. April muss das Licht am E-Bike auch am Tag eingeschaltet werden. Diese Regel gilt auch explizit für E-Mountainbikes. Im Dezember 2021 wurden hierzu vom Bundesrat neue Vorschriften verabschiedet. Diese regeln unter anderem die Lichtpflicht im Straßenverkehr bei Tag und Nacht. Des Weiteren müssen S-Pedelecs in Zukunft einen Tacho haben.

Lichtpflicht am Tag

Der Grund für die Lichtpflicht wird mit einer verbesserten Sicherheit im Straßenverkehr angegeben. In der Schweiz müssen S-Pedelecs schon länger mit Licht ausgestattet sein, für normale E-Bikes und E-Mountainbikes ist diese Regel aber neu.
Ab 1. April 2022 gilt: Ein E-Bike muss künftig ein weißes Vorder- und ein rotes Rücklicht montiert haben, welche auch am Tag eingeschaltet sind. Hier müssen es aktuell aber keine fest installierten Lichtanlagen sein, es genügen Anstecklichter.

Auch E-Mountainbikes brauchen in der Schweiz zukünftig ein Licht.
# Auch E-Mountainbikes brauchen in der Schweiz zukünftig ein Licht. - Dieses Licht muss ab dem 1. April 2022 auch am Tag eingeschaltet sein.

Tachopflicht für S-Pedelecs

E-Bikes, die bis zu 45 km/h unterstützt werden, also S-Pedelecs, müssen künftig in der Schweiz einen Tacho besitzen. Dieser Geschwindigkeitsmesser muss nicht geeicht sein oder eine spezielle Typengenehmigung besitzen, darf die aber max. 10 % (plus ca. 4 km/h) abweichen. Er soll letztlich dazu dienen, spezielle in Tempo-30-Zonen, die Geschwindigkeit einzuhalten.

Wer in der Schweiz mit dem E-Bike, egal ob Pedelec oder S-Pedelec, zu schnell unterwegs ist, wird künftig zur Kasse gebeten und riskiert ein Bußgeld von 30 Franken. Wer ohne Tacho fährt, kann mit einem Bußgeld von 20 Franken bestraft werden.

Die Tachopflicht tritt ab 1. April 2024 in Kraft. Wer aktuell schon ein S-Pedelec besitzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, hier einen Tacho nachzurüsten.

Welche Dinge du mit dem Fahrrad im deutschen Straßenverkehr außerdem beachten solltest, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, verraten wir dir in unserem Beitrag zum Strafenkatalog der StVO.

Weitere Informationen: Bundesamt für Strassen ASTRA

Habt ihr an eurem E-Bike eine Lichtanlage montiert?

 

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