In einem Kölner Dooring-Fall kam es nun zu einem Gerichtsentscheid, in dem der PKW-Fahrer vollumfänglich für schuldig gesprochen wurde. Doch zuerst sah es wieder so aus, als wolle man dem Rennradfahrer eine Teilschuld andichten.

Problem Dooring

Es ist ein schmerzhaftes Thema und der zweithäufigste Grund für mitunter tödliche Fahrradunfälle – gleich hinter der Missachtung der Vorfahrt durch PKW oder LKW: Lebensgefährliche Dooring-Unfälle. Immer häufiger werden Radfahrende schwer verletzt, nachdem sie von Autofahrer:innen oder Beifahrer:innen mit der Autotür aus dem Sattel geholt wurden. Jetzt kam es am Landgericht Köln in einem solchen Fall zu einer Entscheidung, welche Fahrradmenschen freuen dürfte: Der PKW-Fahrer haftet in dem Fall vollumfänglich und muss Schmerzensgeld an den Rennradfahrer zahlen.

Kaum einer, der das hier liest, hat nicht schon einmal eine ähnliche Situation erlebt. Dooring ist allgegenwärtig und ein Problem, das ohne fruchtbare Gegenmaßnahmen schon bald Platz eins der häufigsten Fahrrad-Unfälle belegen wird, wenn der Radverkehr in den Innenstädten weiter wächst. In Berlin passiert nach Angaben der Polizei pro Tag ein Dooring-Unfall. Und das Schlimmste daran ist, häufig werden diese Unfälle nicht oder nur unzureichend geahndet. Nicht so in dem Fall, der nun vom Landesgericht Köln entschieden wurde. Hier hatte ein Autofahrer die Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer mit über 30 km/h in die Tür krachte und sich schwer verletzte.

Versicherung erst uneinsichtig

Zuerst sah es allerdings so aus, als bekäme der Radfahrer nicht das, was ihm eigentlich zustünde. Die Versicherung des Autofahrers hatte nämlich erst nur eine Haftung von 75 Prozent anerkennen wollen und begründete dies damit, dass der Radfahrer eine Mitschuld trüge, da er das parkende Auto in einem zu geringen Abstand passiert habe. Er hätte außerdem mitbekommen müssen, dass der PKW-Fahrer nach dem Parken seine Tür habe öffnen wollen, argumentierte die Versicherungsgesellschaft.

Diese doch äußerst fragwürdigen Behauptungen wollte der Radfahrer so nicht auf sich sitzen lassen. Er war unnachgiebig, wie wir es euch auch in unserem Service-Artikel zum Thema Dooring raten, und klagte gegen den Unfallverursacher und seine Versicherung. Der Rennradfahrer bekam recht. Das Landgericht Köln begründete das Urteil folgendermaßen: Der PKW-Fahrer müsse sich beim Aussteigen so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (Az: 5 O 372/20) Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne zudem nicht angenommen werden, da hohes Verkehrsaufkommen geherrscht habe.

Schmerzensgeld trotz hoher Geschwindigkeit

Das Gericht sprach dem Geschädigten 7.500 € an Schmerzensgeld zu. Er sei durch den Unfall nicht nur in der Freizeit eingeschränkt gewesen, sondern konnte seinen Beruf als Unfallchirurg ebenfalls nicht uneingeschränkt ausüben. Auch die Tatsache, dass der Rennradfahrer schneller als 30 km/h fuhr, was an der Stelle für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt ist, konnte das Gericht nicht von seinem Urteil abbringen. „Mit einer so groben Unachtsamkeit des Autofahrers“ konnte er nicht rechnen, hieß es in der Erklärung. Der Schuldspruch ist ein Erfolg für den Rennradfahrer wie für die gesamte Community gleichermaßen. Er macht Mut und zeigt, dass es sich lohnt auf seinem Recht, als Radfahrer zu beharren und sich gegen die Übermacht der Autos zu behaupten.

Titelbild: Eine infrastrukturelle Maßnahme, mit der man Dooring-Unfällen vorbeugen kann, ist das Anlegen sogenannter Dooring-Zonen. Das Foto zeigt eine solche Maßnahme in den USA.

Hattet ihr schon einmal einen Verkehrsunfall mit dem Fahrrad? Wenn ja, wie ist es für euch ausgegangen?

Text: Laurenz Utech | Foto: flickr / Mike Gifford

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