Im sächsischen Groitzsch wurde 2021 eine schmale Straße für den Fahrradverkehr gesperrt – da Autos hier nicht ungehindert überholen konnten. Das Leipziger Verwaltungsgericht hat dieses Verbot nun nach einer entsprechenden Klage aufgehoben. Alle Einzelheiten zu diesem beispielhaften Erfolg für die Fahrradlobby gibt es hier.

Autoverkehr darf nicht ausgebremst werden?

In Groitzsch, im Landkreis Leipzig, sperrte die Gemeinde im Jahr 2021 die Kippenstraße, eine wenig befahrene, schmale Kommunalstraße, für den Fahrradverkehr. Autos konnten hier unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern nicht mehr ungehindert überholen, der Autoverkehr wurde ausgebremst. Die logische Konsequenz? Die Sperrung der Straße für alle Radfahrenden. Dass es das nicht sein kann, dieser Meinung war auch ein Mitglied des ADFC und hatte vor zwei Jahren Widerspruch gegen das Fahrradverbot eingelegt, jedoch lehnte die Gemeinde dies erst mal ab.

Die Gemeinde argumentierte dabei allen Ernstes damit, dass die Straße aufgrund der 2021 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten Regelung eines Überholabstands von mindestens 1,50 m zu schmal sei, um von Lastkraftwagen ordnungsgemäß überholt zu werden. An einigen Stellen der Straße, die lediglich 3,60 m breit sei, sei ein gesetzeskonformes Überholen angeblich nicht möglich. Daher sei die Sperrung rechtens, so die Gemeinde. Selbst Gespräche zwischen der sächsischen Gemeinde, dem Landratsamt und der Polizei führten nicht zu einer Änderung dieser aus Sicht des ADFC fragwürdigen Rechtsauffassung.

Es folgt die Klage – mit Erfolg!

Unterstützt vom ADFC wurde gegen die Gemeinde letztlich Klage eingereicht, um die rechtswidrigen Sperrschilder zu entfernen. Es wurde befürchtet, dass diese Praxis Schule machen könnte. Unter dem Vorwand des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands in der StVO könnten Verkehrsbehörden nun Straßen für den Radverkehr willkürlich sperren, wenn Radfahrer den Autoverkehr „ausbremsen“.

Die Klage gegen die Gemeinde Groitzsch, die vom ADFC Sachsen unterstützt wurde, brachte Klarheit in die Angelegenheit: Im August 2023 behandelte das Verwaltungsgericht Leipzig den Fall und stimmte dem ADFC-Mitglied und der Rechtsauffassung des ADFC zu.

Betroffene Straße bereits 30er-Zone

Eine schmale Straße allein stellt keine besondere örtliche Gefahrenlage dar, die eine Sperrung für den Radverkehr rechtfertigen könnte, auch nicht im Fall von Lkw-Verkehr. Eine Gemeinde kann ein Fahrradverbot nicht erlassen, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, da dies kein gültiges Kriterium gemäß § 45 Abs. 9 StVO ist, so das Gerichtsurteil. Auf dieser wenig befahrenen Straße sind zudem keine außergewöhnlichen örtlichen Gefahrenlagen erkennbar. Außerdem gilt bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge wird daher nicht erheblich beeinträchtigt. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte die Interessen der Radfahrer in ihren Erwägungen nicht ausreichend berücksichtigt hatte.

Das Gericht hob die von der Gemeinde Groitzsch angeordnete Sperrung auf, und die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil wurde mit dem 10. Oktober 2023 rechtskräftig.

Meinung @Nimms-Rad.de

Dieses Urteil geht runter wie Öl und ist nicht nur für den ADFC Sachsen ein großer Erfolg, sondern für die gesamte Fahrrad-Community. Wir hoffen sehr, dass das Urteil Signalwirkung für andere Gemeinden haben wird und sich andere Betroffene dadurch ermutigen lassen. Das Einzige, das nicht ausgebremst werden darf, ist die Mobilitätswende.

Was sagt ihr zu dem Urteil? Kennt ihr ähnliche Fälle?

Infos: Pressemitteilung ADFC Sachsen e.V. | Bild: pikist.com

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