Nimms Rad

Tipps für weniger Frust
Cargobikes richtig parken – nur wie?

Das Cargobike richtig parken - nur wie?

Cargobikes stehen in deutschen Citys mittlerweile an fast jeder Ecke. Doch stehen die zugegeben sperrigen Lastenräder dort eigentlich richtig? Wir haben Tipps, wie man Transporträder sicher abstellen kann.

Vollständigen Artikel lesen …

Einen geeigneten Platz für das Cargobike zu finden ist oftmals eine weitaus große Herausforderung, die schon mit dem normalen Fahrrad nicht immer leicht ist. Wichtig dabei ist, dass das Rad sicher steht, keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geparkt ist – denn sonst kann es schnell richtig teuer werden.

Parken auf Fahrbahnen – ein No-Go

Mit Hilfe der Kollegen vom Pressedienst-Fahrrad sind sieben hilfreiche Ratschläge entstanden, wie das Cargobike richtig geparkt werden kann. Los geht es mit dem Abstellen auf Fahrbahnen – ein No-Go. Die Grundregel beim Parken von Cargobikes lautet: Verkehrsbehinderungen vermeiden und keine anderen Verkehrsteilnehmerinnen beeinträchtigen.

Sonst wird es zudem teuer, denn die Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen ist zuletzt nochmal deutlich erhöht worden – von 10 oder 20 Euro auf mindestens 50 oder 55 Euro. Werden Andere ganz direkt gefährdet sind bis zu 100 Euro fällig. Weitere Details zum Bußgeldkatalog und allen Verkehrsregeln für Radfahrer in Deutschland bietet unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf seiner Homepage.

Fußwege sind erlaubt, aber

Selbst große, dreirädrige Lastenräder dürfen wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden – und das ist auch die Regel. Aber: Auf Fußgängerinnen muss dabei Rücksicht genommen werden. Das schließt auch Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator ein. Diese dürfen nicht zu gefährlichen Umwegen gezwungen werden, sondern müssen problemlos passieren können.

# Selten, aber sie gibt es: Die speziellen Parkplätze für Cargobikes.

Auf spezielle Parkflächen achten

Es gibt sie, die Schilder mit denen Parkflächen für Lastenradfahrerinnen ausgewiesen werden, jedoch noch viel zu selten. Wenn aufgestellt, sind die ausgewiesenen Flächen ausschließlich für das Parken von Cargobikes erlaubt. Parkbügel sind dann etwas kürzer, stehen dafür weiter auseinander, damit die Räder problemlos abgestellt werden können.Wo diese Schilder und Parkplätze aufgestellt und eingerichtet werden, entscheiden die Kommunen selbst. Sich dafür einzusetzen wäre eines von vielen Projekten, wie Städte und Gemeinden zu attraktiven Bike-City werden könnten.

Wichtig wäre es zusätzlich, bei privaten Bauvorhaben, etwa von Mietshäusern und Geschäften, Parkmöglichkeiten für Lastenräder zu berücksichtigen. In den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer kommt das Wort Lastenrad jedoch aktuell nicht vor.

Lieferzonen sind möglich, aber …

Um die Gehwege oder die Fahrbahn nicht zu blockieren, gibt es für Lastenradfahrerinnen die Option, Be- und Entladezonen zu nutzen. Dabei gelten die gleichen Regeln wir für Kraftfahrzeuge. Das Be- und Entladen sollte möglichst zügig erfolgen. Achtung: Das Be- und Entladen bezieht sich wie bei Kraftfahrzeugen nur auf Waren und Transportgüter. Kinder oder Personen aus dem Lastenrad aussteigen zu lassen, ist bei offizieller Auslegung in einer Ladezone nicht gestattet.

Beleuchtung auch beim Parken wichtig

Lastenräder dürfen, wie jedes andere Fahrrad auch, am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Der Zusatz in der StVO dazu lautet jedoch: Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wozu auch Fahrräder zählen, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen. Man sollte deshalb immer eine Akku-Rückleuchte dabeihaben, um das Lastenrad verkehrsgerecht auch nachts parken zu können.

# Wo Autos parken, dürfen auch Cargobikes stehen. So einfach ist das.

Schwierige Fragen bei Parkscheinen

Kostenpflichtige Parkplätze sind nicht exklusiv für Autos vorgesehen. Fahrräder, insbesondere Lastenräder, dürfen ebenfalls dort geparkt werden – wenn ein Parkschein gelöst ist. In der Praxis steht man aber schnell vor der Frage: Wo bringe ich den Parkschein am Rad an? Und wie will das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit nachweisen? Diese Fragen können im aktuellen Alltagsgebrauch noch nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme ist aktuell Hamburg. Dort hat die Verkehrsbehörde klargestellt, dass Lastenräder kostenlos am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen abgestellt werden dürfen – selbst wenn für abgestellte Automobile eine Parkgebühr fällig ist.

Über Sharing nachdenken

Wer die angespannte Parksituation satt hat und nur gelegentlich ein Cargobike benötigt, kann auch eines von diversen SharingAngeboten für Lastenräder nutzen. In vielen Städten sind die Ausleihen sogar kostenlos.

Seid Ihr auch schon einmal verzweifelt bei der Parkplatzsuche mit Eurem Cargobike? Womit habt Ihr gute Erfahrungen gemacht?

Text: Florian Fischer | Infos & Fotos: PdF
Die mobile Version verlassen