"Im Zweifel gilt: Besser, man hat ein Video, das einen bestimmten Sachverhalt beweisen kann, als mit datenschutzrechtlich weißer Weste auf einem unverschuldeten Schaden (oder Schlimmerem) sitzenzubleiben."
Vor Gericht gilt aber auch, dass ein unrechtlich erworbener Beweis keine Rechtsgültigkeit...